
|
|
Bei
Behinderten sind ärztliche oder zahnärztliche Eingriffe oftmals nur in
Narkose möglich. Die ambulante Anästhesie, durchgeführt in der Praxis
des behandelnden Arztes/Zahnarztes, ermöglicht diese Eingriffe, ohne dass
der Patient dafür extra in ein Spital eintreten muss. Auf Grund der
speziellen Situation von Behinderten sollten dabei die folgenden Punkte
beachtet werden.
Der medizinische Fragebogen soll von den Betreuern oder den Eltern möglichst vollständig ausgefüllt werden. Zusätzliche medizinische Angaben werden vom Narkosearzt beim Hausarzt resp. Heimarzt eingeholt. In einem Telefongespräch wenige Tage vor dem Eingriff wird auch die Einnahme bzw. das Weglassen der angestammten Medikamente am Tag des Eingriffes besprochen. Behinderte Patienten sollten am besten von der Ihnen vertrauten Betreuungsperson resp. einem Elternteil begleitet werden. Den Patienten wird nötigenfalls vorab ein beruhigendes Medikament verabreicht. Nach dem Anlegen einer Infusion und der Überwachungsgeräte wird die Narkose intravenös eingeleitet. Nach dem Eingriff wird der Patient nach wenigen Minuten erwachen und weitgehend selbständig zusammen mit der Betreuungsperson den Operationssaal oder den Zahnarztstuhl verlassen. Er verbringt anschliessend noch ca. 30 Minuten in einem Aufwachzimmer. Der behinderte Patient muss zwingend von einer erwachsenen Betreuungsperson nach Hause oder ins Heim zurück begleitet werden. Die weitere Betreuung unterscheidet sich dann kaum von derjenigen an üblichen Tagen. Der Narkosearzt ist nach der Entlassung für die Betreuer/Eltern rund um die Uhr erreichbar.
|