Bei Kindern sind ärztliche oder zahnärztliche Eingriffe sowie unangenehme Untersuchungen oftmals nur in Narkose möglich. Die ambulante Anästhesie, durchgeführt in der Praxis des behandelnden Arztes/ Zahnarztes, ermöglicht diese Eingriffe, ohne dass das Kind dafür extra in ein Spital eintreten muss. Der Ablauf einer solchen ambulanten Narkose ist wie folgt:

Der medizinische Fragebogen soll von Ihnen, den Eltern, möglichst vollständig ausgefüllt und rechtzeitig zurückgesandt werden. In einem Telefongespräch wenige Tage vor dem Eingriff wird das gewählte Vorgehen nochmals besprochen und auf Fragen der Eltern oder des Kindes eingegangen.

Ebenfalls anlässlich dieses Telefongespräches wird Ihnen die Anwendung des    EMLA© - Patches (siehe unten) erklärt, der per Post zugesandt wird.

Führen Sie Ihr Kind kurz vor dem Eingriff noch einmal zur Toilette und bringen Sie wenn nötig Windeln oder Ersatzhosen mit, da die Blasenfunktion während und kurz nach der Narkose gestört sein kann.

Wenn nötig erhält Ihr Kind 30 Minuten vor dem Eingriff ein beruhigend Medikament in einem Schluck Himbeersirup verabreicht. Selten muss ein Kind mit einer intramuskulären Injektion beruhigt werden, wenn es sich nicht anders behandeln lässt. Anschliessend wird eine Infusion angelegt.

Die Narkoseeinleitung erfolgt durch Medikamente, welche intravenös verabreicht werden. Bis dahin können Sie bei Ihrem Kind bleiben und es allenfalls sogar im Arm halten. Das Kind schläft innert Sekunden ein und spürt von den nachfolgenden Installationen nichts mehr.

Am Ende der Operation wird das Kind in ein Aufwachzimmer gebracht, wo es weiterhin kompetent überwacht wird und in Beisein der Eltern innert ca. 15 Minuten erwacht. Sobald das Kind sicher gehen kann, können Sie es nach Hause nehmen, in der Regel nach  30 bis 60 Minuten. Die Entlassung muss zwingend in Begleitung einer erwachsenen Person erfolgen. Halten Sie Ihr Kind am Eingriffstag unter Aufsicht. Selbstverständlich ist der Narkosearzt nach der Entlassung rund um die Uhr erreichbar.

Wichtig:

Die kindlichen Atemwege reagieren sehr empfindlich, besonders wenn Sie entzündet sind. Wahleingriffe in Narkose dürfen deshalb nicht beim Vorliegen einer Erkältung, grippalen  oder infektiösen Erkrankungen vorgenommen werden