Mit einer mobilen Ausrüstung kann eine Anästhesie praktisch überall durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen haben die Schweizerische Gesellschaft für Anästhesie und Reanimation SGAR sowie diverse Akkreditierungsstellen für Praxis- OP in der Schweiz die folgenden Richtlinien erlassen, die verbindlich sind:

 

Räumliche Voraussetzungen:

Geräumiges Zimmer für den Eingriff

Sauerstoffquelle (mobil oder zentral)

Aufwachzimmer mit Liegemöglichkeit

Einrichtungen:

Notstrom (in der Regel durch die Akkus der Geräte gewährleistet)

Feuerlöscher

Möglichkeit, notfalls einen liegenden Patienten abzutransportieren (Lift, breite Treppe)

  Infusionsständer

 

Geräte:

Die für eine Anästhesie notwendige Infrastruktur werden vollständig vom Narkosearzt mitgeführt. Sie entspricht in allen Punkten dem Sicherheitsstandard der SGAR und umfasst im wesentlichen:

 

Cardio-pulmonales Monitoring (EKG, Blutdruckmessung, Pulsoxymeter, Kapnometrie)

Beatmungsgerät und Möglichkeit zur Handbeatmung

Defibrillator

Absauggerät (falls nicht sowieso vorhanden)

Alle für die sichere Durchführung einer Anästhesie und auch für eine Reanimation notwendigen Medikamente und Instrumente.

Gerne nehme ich vorgängig einen Augenschein, um abzuklären, inwieweit die Voraussetzungen für die sichere Durchführung von ambulanten Anästhesien in Ihrer Praxis erfüllt sind. Grundsätzlich passe ich mich den individuellen Praxisvoraussetzungen an. So bin ich auch gerne bereit, mit allfällig schon vorhandenen Anästhesiegeräten zu arbeiten, sofern sie den heutigen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Bei regelmässigen Einsätzen kann ich Ihnen auch eine feste Anästhesieeinrichtung zur Verfügung stellen.